Die folgende 5 pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) können aktuell in Apotheken entgeltlich angeboten werden:
- Für Patienten, die sich mit mindestens 5 Medikamenten in Dauertherapie befinden (Polymedikation), wird eine erweiterte Medikationsberatung angeboten. Die Vergütung beläuft sich auf 90 EUR netto.
- Spezifische pharmazeutische Betreuung für Patienten, die in eine Organtransplantation involviert sind. Die Vergütung beträgt 90 EUR netto dazu kommen zusätzlich 17,55 EUR netto für das Folgegespräch.
- Pharmazeutische Betreuung für Patienten, die orale Antitumortherapeutika nehmen (Antitumortherapie). Hier beträgt die Vergütung ebenfalls 90 EUR netto zuzüglich 17,55 EUR netto für das Folgegespräch.
- Risikoerfassung für Patienten mit Bluthochdruck und Verordnung eines Antihypertensivums. Die Vergütung beläuft sich auf 11,20 EUR netto.
- Aufzeigen der richtigen Anwendungen von Medikamenten, zudem Üben der Inhalationstechnik (schwerpunktmäßig für Patienten ab 6 Jahren, die Inhalativa einnehmen müssen). Die entsprechende Vergütung beträgt 20 EUR netto.
Wichtig:
Die pharmazeutischen Dienstleistungen dürfen jeweils zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden.
Es gilt zu beachten, dass die ersten drei oben genannten Dienstleistungen nur vom entsprechenden Fachpersonal durchgeführt werden dürfen, sprich von Apothekern mit jeweiliger Fortbildung, wohingegen die übrigen
Dienstleistungen vom gesamten pharmazeutischen Personal durchgeführt werden dürfen.
Werbung für pDL (pharmazeutische Dienstleistungen):
- Wichtig: Apothekerwerbung in Arztpraxen ist untersagt, es gilt das Gebot der Trennung der beiden Heilberufe Arzt und Apotheker.
- Werbung auf apothekeneigener Website oder in sozialen Medien ist jedoch zulässig, um für die pDL zu werben und eine gewisse Reichweite zu generieren.
- Irreführende Werbung gilt es auch hier zu vermeiden.